Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wuppertal hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2010 für die Anerkennung unseres Schulvereins als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ausgesprochen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung wurden Gemeinnützigkeit, Verfassungsgewähr, Kontinuität der Arbeit und die fachlich-personellen Voraussetzungen des Schulvereins überprüft.

Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe und verleiht dem Träger der freien Jugendhilfe einen bevorzugten Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe.

Wir sind sehr glücklich diese Anerkennung erhalten zu haben und sehen darin eine Bestätigung für unsere geleistete Arbeit und gleichzeitig Ansporn für zukünftige Aufgaben.

Vielen Dank allen Beteiligten.